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Philipp von Horn

(ca. 1595 - 21. 05. 1659)

 

Vater: 

Burchard von Horn *1558 +1623, 

Hofgerichtsverwalter und Kanzlers von Pommern-Wolgast

 

Mutter: 

Pelagia Appolonia von Zitzewitz (verwitwete von Steding)

 

Verheiratet mit 

1. Esther von Plathen -

2. Agnes von Mörder

 

Kinder:

Friedrich Wilhelm Leopold Graf von Horn (+1709)

Bogislav Burchardt von Horn (+1684)

Anna Esther von Horn (*1649 +1706)

Philipp Julius von Horn

Louise von Horn

 

 

Über sein Leben berichtet Hans Saring in den Baltischen Studien:

 

Philipp v. Horn entstammt einem uralten pommerschen Geschlecht. Sein Vater Burkhard war fürstlich pommerscher Hofrat und Hofgerichtsverwalter, zeitweilig (von 1597 bis 1603) auch Kanzler zu Wolgast. Philipp, geboren um 1595, besuchte seit dem Sommer 1613 die Universitäten Leipzig und Greifswald, und trat nach Beendigung seiner Studien und einer Kavalierstour in die Dienste des Herzogs Philipp Julius von Pommern.

Bereits mit 26 Jahren ist Horn das Haupt einer zu Gustav Adolf nach Stockholm gehenden Gesandtschaft. 1623 vertritt er Pommern auf dem Reichstag zu Regensburg. Nach dem im Sommer 1625 erfolgten Tode des Herzogs Philipp Julius wurde der bisherige Hofrat unter dem Nachfolger Bogislaw XIV Kanzler für Pommern-Wolgast. Nach der Zusammenlegung der beiden Pommern wollte er im März 1627 sein Kanzleramt niederlegen, ließ sich aber zur Beibehaltung desselben bewegen und trat auch im September des gleichen Jahres als Mitglied in den neugegründeten Geheimen Rat. Am 15. Juli verkaufte ihm Herzog Bogislaw XIV das Schloss Diewitz und die Adligen Rittersitze Frauendorf, Zatel und Karnin mit allen Pertinenzien. Bald darauf erteilte ihm der Herzog einen Lehnsbrief über sämtliche Diewitzer Güter.

In der Folgezeit lag seine Tätigkeit hauptsächlich auf diplomatischem Gebiet. Von Dezember 1627 bis Januar 1628 verhandelte er in Prag, um Pommern vor Einquartierung durch kaiserliche Truppen zu bewahren, im Sommer und Herbst 1628 in gleicher Angelegenheit mit Wallenstein und Oxenstierna. Im Februar 1630 übernahm Horn eine beschwerliche Mission nach Ostpreußen zum Kurfürsten Georg Wilhelm. Im Mai verhandelte er zuerst mit Wallenstein, dann mit Gustav Adolf. August dieses Jahres schlossen er und Paul v. Damitz den Allianzvertrag mit Schweden ab. In dieser Zeit wurden die Grundlagen für seine zehnjährige Zusammenarbeit mit der schwedischen Krone gelegt. Als er im September eine Bestallung als Rat Gustav Adolfs angenommen hatte, legte er sein Kanzleramt nieder. Dafür erfolgte am 24. September 1630 seine Ernennung zum Kanonikus des Domkapitells zu Kammin. Er blieb weiterhin, wenn auch unbesoldet in pommerschen Diensten, und zwar vornehmlich als Diplomat. Als solcher weilte er im Juni 1632 in Preußen.

Als mit dem Tode Gustav Adolf seine Verpflichtung gegenüber der Krone Schweden erlosch, trat Horn wieder völlig in den pommerschen Staatsdienst zurück, und zwar als Hofgerichtspräsident zu Wolgast. Aber wiederum rissen ihn mehrfach diplomatische Aufträge aus seiner Amtstätigkeit heraus. Im Februar 1634 stellte ihn der Herzog an die Spitze der pommerschen Gesandtschaft auf dem evangelischen Konvent in Frankfurt a. M. Noch vor seiner Abreise empfing er als Entschädigung für seine zahlreichen Missionen und auch Belohnung für die von ihm ohne Besoldung geführten Kanzler- und Hofgerichtspräsidentenämter eine Dotation von 6000 Rtlr. Auf dem Frankfurter Konvent trug ihm Oxenstierna eine neue schwedische Bestallung an, die Horn nach eingeholter Zustimmung seines jetzigen und künftigen Landesherrn, des Kurfürsten von Brandenburg, auch annahm.

Nach dem Prager Frieden setzte Horn alles daran, den Anschluss Pommerns an den Kaiser zu verhindern. Zu diesem Zwack reiste er an der Spitze einer Wolgaster Ständegesellschaft im Juli 1635 nach Berlin und versuchte auch bei Oxenstierna zwischen Sachsen und Schweden zu vermitteln. Trotz seines Eintretens für die schwedischen Belange bedachte sein Landesherr ihn noch einen Monat vor seinem Tode mit einer Dotation von 30.000 Rtlr. Auch die Stände scheinen diesem Akt zugestimmt zu haben, denn er habe „fremde Bestallung, dadurch er in continenti ein Lehen von 50.000 Rtlr hätte heben können, ausgeschlagen“. Außerdem erhielt er als Entschädigung für seine langen und beschwerlichen Legationen, wie auch für das mühseligen Hofgerichtspräsidentenamt 10.000 Rtlr bar und 20.000 in unbeweglichen Gütern.

Der Herzog schätzte in Horn nicht nur den gewandten Diplomaten, sondern auch den erfahrenen Wirtschaftspolitiker. So musste Horn zweimal sämtliche Wolgaster Ämter visitieren, und mit den dabei gesammelten Erfahrungen legte er den Grundstock zu seiner reichen Kenntnis auf dem Gebiet der Staatsfinanzen, die sich dereinst der Kurfürst für die Entwirrung der Verhältnisse in seinem niederrheinischen Streubesitz zu eigen machte.

Als das Greifengeschlecht mit dem Tode Bogislaws XIV am 10. März 1637 ausstarb und die Schweden sich als Herren des Landes betrachteten, hielt es Horn mit seiner schwedischen Bestallung für unvereinbar, weiter das Amt des Hofgerichtspräsidenten zu verwalten und legte es nieder. Seit dieser Zeit ist er regelrechter Parteigänger der Schweden gewesen.

Im Herbst 1637 finden wir ihn am Stockholmer Hof, wo er 1 ½ Jahre verblieb, um dann in die Heimat zurückzukehren mit dem Auftrag, die dortigen Stände für Schweden zu gewinnen. Den ersten Versuch unternahm er 1639 auf dem Stralsunder Konvent. Darauf eröffnete er als schwedischer Kommissar und Geheimer Rat den pommerschen Landtag von 1640.

Die pommerschen Stände sandten ihn nochmals nach Stockholm, um dort über die Angelegenheiten des Landes zu verhandeln. Damit rief er verständlicherweise großes Misstrauen am brandenburgischen Hof hervor.

„Es wird uns wenig zu besten ausschlagen“, schrieb der Kurfürst im April 1640 an Schwarzenberg, und dieser erwiderte, Horn habe immer „auf die schwedische Partei propendiert“, es sei nicht zu verwundern, „dass er solche, so stark gegen E.K.D. laufende Verrichtung über sich genommen“.

Als Horn bald darauf erkannte, dass auch das ihm von schwedischer Seite bisher stets bewiesene Vertrauen mehr und mehr schwand, schied er enttäuscht und verärgert 1642 aus schwedischen Diensten aus, fest entschlossen, seine Arbeitskraft künftig nur noch seinem Vaterlande zu widmen. Als im Mai 1643 noch einmal die Versuchung an ihn herantrat, eine schwedische Bestallung anzunehmen, widerstand er ihr. Seit 1644 war er es, der als Führer des engeren ständischen Ausschusses zu Wolgast den Anschluss an Brandenburg auf das lebhafteste betrieb. Die pommerschen Gesandten in Osnabrück, Runge und Eickstädt, korrespondierten mit ihm, und auf diesem Wege dürfte sich wohl seine Annäherung an den Kurfürsten Friedrich Wilhelm vollzogen haben, dessen persönliche Bekanntschaft er gelegentlich der Überführung der Leiche Gustav Adolfs in Wolgast am 26. Juli 1633, der jener als Kurprinz beiwohnte, gemacht hatte. In nähere Berührung werden beide gelegentlich des von Oktober 1633 bis Januar 1634 währenden Aufenthalts des Kurprinzen am Hofe Bogislaws XIV. getreten sein. Nach der im Juni 1646 erfolgten Zusammenkunft Horns mit dem Oberkammerherrn Konrad v. Burgsdorff scheint dieser seinem Herrn nahegelegt zu haben, den klugen Pommern in seine Dienste zu nehmen. Und wirklich erfolgte am 30. August 1647 die Bestallung „des ehemaligen fürstl. pommerschen Geh. Rats, Hofgerichtspräsidenten, Schlosshauptmanns zu Wolgast und Prälaten des Domkapitels zu Kammin, auf Schlatkow, Diewitz und Frauendorf Philipp v. Horn wegen seiner vornehmen Qualitäten und guten Geschicklichkeit“ zum geheimen Rat mit einer jährlichen Besoldung von 1000 Rtlr., die je zur Hälfte aus der Hofrentei und den preußischen Geldern gezahlt werden sollte. (Anmerkung: Die Bestallung wurde auf seinen Antrag hinsichtliche der Einkünfte noch erweitert. Neben der jährlichen Besoldung von 1000 Rtlr. erhielt er nämlich Kostgeld für 4 Diener, als Kostgeld für seine eigene Person wöchentlich 6 Rtlr., Futter für 6 Pferde, freie Wohnung oder 100 Rtlr. für Miete, außerdem freie Lieferung seines gesamten Holzbedarfs. Schließlich wurde seine Bestallung auf Weihnachten 1646 vordatiert.)

Friedrich Wilhelm tat gut daran, diesen bedeutenden pommerschen Kameralisten und Staatsmann in seine Dienste zu nehmen, erhielt er doch in ihm einen Finanzsachverständigen ersten Ranges, dessen er angesichts der völlig darniederliegenden Finanzwirtschaft in allen Teilen der Kur dringend bedurfte.

Zwischen Konrad v. Bernsdorf und Horn herrschte von Anfang an bestes Einvernehmen, das nie eine Trübung erfuhr. Als die zahlreichen Gegner des Oberkammerherrn ihre Fehde gegen diesen eröffneten, schlossen sie auch Horn mit ein und bezeichneten ihn in einer Schmähschrift als „Burgsdorffsche Kreatur“.

Das Jahr 1648, das so besonders reich an diplomatischen Aktionen Brandenburgs in den Niederlanden war, führte im Mai auch Philipp v. Horn in den Haag, wo er zusammen mit dem damaligen Kammergerichtsrat und späteren Oberpräsidenten des Geheimen Rats Otto v. Schwerin, sowie den klevischen Geh. Regierungsräten Wyrich v. Bernsau und Dr. Johann Portman über die Zurückziehung der staatischen Besatzungen aus den klevischen Landen, besonders aber über ein Bündnis verhandelte. Sie erreichten auch, dass ein Bündnisentwurf fertiggestellt wurde, der in den Provinzen zur Begutachtung herumgeschickt werden sollte. Allein die Gesandten konnten der hohen Kosten wegen nicht länger im Haag verweilen und kehrten heim. Statt ihrer wurde der Resident im Haag Christian Molle für diese Negociation bei den Generalstaaten und dem Prinzen von Oranien kreditiert. Im August desselben Jahres wurde Horn mit Schwerin, Bernsau und Portman, denen sich auch noch der klevische Vizekanzler Dr. Matthias Romswinckel hinzugesellte, in der Allianzangelegenheit an die Staaten des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zütphen gesandt.

Bis 1650 blieben die Bündnisverhandlungen im Anfangsstadium stecken. Zu Beginn dieses Jahres gehörte wiederum Horn zu einer stattlichen vom Grafen Moritz von Nassau geführten Gesandtschaft im Haag. Dass es wiederum nicht zum Abschluss der Allianz kam, lag hauptsächlich daran, dass man seitens der Generalstaaten nur die niederrheinischen Besitzungen des Kurfürsten in das Bündnis einbeziehen wollte. Erst wenn andere protestantische deutsche Städte für den Beitritt gewonnen seien, wollten auch sie sich zur Ausdehnung des Bündnisses auf die anderen Brandenburgischen Lande verstehen. Auch dem Vorschlag der Brandenburger, den niederrheinischen und westfälischen Kreis in das Bündnis einzubeziehen, wurde nicht zugestimmt. Lediglich Kleve, Mark, Ravensberg und Minden wollten die Holländer als zur Allianz gehörig betrachten. Der Kurfürst befahl darauf, die Verhandlungen abzubrechen, und beschloss, die Dinge allmählich ausreifen zu lassen.

Philipp v. Horns verdienstvollstes wirken galt Kleve, wo er mit den Geh. Räten Johann Paul Ludwig und Daniel Weimann zum engeren Stab des dortigen Statthalters Johann Moritz von Nassau gehörte. Vor seiner Abreise aus Kleve nach Berlin hatte Friedrich Wilhelm Horn zum außerordentlichen Kommissar zur Durchführung von Reformen ernannt, die August v. Haeften treffend mit Umwandlung der bisherigen schwerfälligen Naturalwirtschaft in eine Geldwirtschaft nach niederländischem Vorbild bezeichnet. Bisher erhoben nämlich die Renteibeamten in Kleve und Mark die Pächte in Naturalien, die sie dann zu Geld machten und den Erlös teilweise zur Bestreitung fiskalischer Bedürfnisse verwandten. Nur ein bescheidener Rest floss in die Kasse des Landrentmeisters. Der Plan Horns ging nun dahin, die einzelnen Renteien und Zollstellen an den Meistbietenden zu verpachten, in der Hoffnung, es würde sich kapitalkräftige Niederländer finden. Das hatte aber doch seine Schwierigkeiten. Denn die niederländischen Kaufleute, die bisher schon dem chronischen Geldmangel in den niederländischen Besitzungen durch Darlehn gegen Verpfändung von besonders ertragreichen Ämtern abgeholfen und dadurch guten Profit geerntet hatten, wollten sich nicht in Unternehmen einlassen, die mit Verwaltungskosten und Risiken verbunden waren. Trotz aller Bemühungen gelang es Horn darum auch nur, einzelne Zölle und Lizenten, deren Erhebung sich ohne sonderliche Schwierigkeiten ermöglichen und sichere Einnahmen erwarten ließ, zu verpachten und dadurch dem Fiskus größere Summen zuzuführen.

Die auf dem Gebiet der Domänenverwaltung von ihm unternommenen Reformen, so vielversprechend sie sich anließen, blieben in den Anfängen stecken. Wenn Horns Bemühungen nur bescheidene Erfolge gebracht haben und man am Ende doch wieder zu den alten Praktiken zurückkehren musste, so lag das gewiss nicht an ihm, sondern an der in Kleve und Mark herrschenden trostlosen Verhältnissen, die, durch langjährige Kriegsunruhe und Raubbau fremder Mächte (Spanien und Generalstaaten) hervorgerufen, von heute auf morgen zu bessern, niemand imstande gewesen wäre. Man muss es schon als einen Fortschritt bezeichnen, dass einer verrotteten Verwaltung ein neuer Impuls gegeben und neue Wege für eine fernere Zukunft gewiesen wurden. Und dieses Verdienst darf Horn für sich in Anspruch nehmen.

Sein sehnlichster Wunsch aber blieb doch, wieder in seiner Heimat einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Wirkungskreis zu finden, und in dieser Hinsicht hatte er auch bereits vom Kurfürsten die Zusicherung erhalten, dass ihm nach erfolgter Klärung der Verhältnisse in Pommern die Statthalterschaft übertragen werden würde.

Im Juni 1651 ging Horn über Berlin nach Lübeck, um an den dortigen schwedisch-polnischen Einigungsverhandlungen teilzunehmen. Da diese in den Anfängen stecken blieben, stand Horn bald wieder für andere Aufgaben zur Verfügung.

Die ihm jetzt übertragene Mission nach Dresden und Prag bildeten die letzten Dienste, die dieser vortreffliche Staatsmann seinem kurfürstlichen Herren leisten durfte; denn ein Jahr später schied er bereits aus dem Leben.

Kaiser Ferdinand III. hatte die Kurfürsten noch vor Beginn des Reichstages von 1652 in Prag versammeln wollen, um mit ihnen die dringendsten Reichsangelegenheiten durchzuberaten und sie vor allem für die Wahl seines Sohnes zum römischen König zu gewinnen. Eine entsprechende Einladung war am 12. Juni neuen Stils 1652 auch an Friedrich Wilhelm ergangen. Der Kurfürst zeigte anfangs keine Neigung, dort zu erscheinen, da er nicht wünschte, dass man seine Anwesenheit als Zustimmung betreffs der Wahl des Erzherzogs Ferdinand zum Römischen König deutete. Denn so lange der Kaiser ein Entgegenkommen in den berechtigten Ansprüchen des Kurfürsten hinsichtlich der Jägerndorfer Frage vermissen ließ, sah der Kurfürst keinen Grund, sich für die Habsburgische Hausmachtpolitik einzusetzen, in deren Linie die Sicherstellung der Nachfolge auf den Kaiserthron lag. Der Kurfürst hielt es einstweilen für ausreichend, wenn er einen Gesandten, auf dessen diplomatisches Geschick er bauen konnte, zur Wahrnehmung seiner Belange ins kaiserliche Hoflager abschickte, mit dem Auftrage, das Nichterscheinen des Kurfürsten zu entschuldigen, den Kaiser um Vermittlung in der pommerschen Streitfrage zu bitten und Genugtuung für den Verlust Jägerndorfs zu fordern. Da ihn sein Weg über Dresden führte, sollte der Gesandte auch dort sein Kreditiv überreichen, das fernbleiben des Kurfürsten in Prag gebührend erläutern und auch den Kurfürsten von Sachsen um Beförderung der brandenburgischen Belange bitten. Am Hoflager in Prag hatte Horn die sächsischen Aspirationen auf Jülich, sofern solche noch beständen, nach bestem Vermögen zu hintertreiben.

Horn trat seine Reise von Pommern aus, wo er sich zur Zeit befand, bei schlechtestem körperlichen Befinden an. So klagte er in seinem Schreiben vom 28. September 1652 dem Kurfürsten über „Tunkelheit seiner Augen und den darauf gefallenen Fluß“, sowie über Nierenstein. Auch habe er sein jüngstes Söhnlein „ in großer Mattigkeit und Krankheit zu Carzigk (4km nordwestlich Naugard) zurückgelassen.

Nachdem er seinen Auftrag in Dresden ausgeführt hatte, setzte er seine Reise nach Prag fort. (…) Mit dieser Mission endet das Lebenswerk Philipp v. Horns. Den Todeskeim im Herzen, kehrte er nach Berlin zurück und verfiel hoffnungslosem Siechtum, von dem ihn der Tod am 21. Mai 1659 erlöste.

Über seine Familienverhältnisse ist noch zu erwähnen, dass er in erster Ehe mit einem Fräulein v. Platen vermählt war, die ihm zwei Töchter hinterließ, deren eine, Anna Esther, am 27. Juni 1653 Moritz Klaus Ulrich v. Schwerin heiratete. Von einer zweiten Tochter Luise ist nicht bekannt, ob sie der ersten oder zweiten Ehe entstammte. Sie heiratete später Moritz Christian v. Grävenitz. In zweiter Ehe war Horn vermählt mit Agnesa, der Tochter des vorpommerschen Landrats Joachim v. Mörder. 1690 soll noch ein Sohn von ihm gelebt haben.

 

 

Hans Saring: Philipp von Horn. Ein Staatsmann des Großen Kurfürsten. In: Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde (Hrsg): Baltische Studien. Neue Folge Bd. 41, Léon Saunier, Stettin 1939, S. 161–171

 

 

 

 

(c) H. von Horn, 2010